Baumkataster5 Minuten zum lesen

Baumkataster5 Minuten zum lesen

Kann man das Essen oder wozu das Ganze?

Warum ein Baumkataster?

Unsere Umwelt ist von stetiger Veränderungen geprägt, ob nun der Wechsel der Jahreszeiten oder auch plötzlich auftretende sprunghafte Veränderungen von Lebensbedingungen, wie ein starker Sturm oder ein Hochwasser, welches die Landschaft und Lebenswirklichkeit von Organismen nachhaltig verändern kann.

An diese Umstände haben sich die Lebewesen der Erde unterschiedlich angepasst. Die Tierwelt reagiert mit räumlichem Ausweichverhalten, sprich dem Aufsuchen eines Unterschlupfes, wie einer Höhle. Unsere Flora kann nicht mit einem Wechsel des Standortes reagieren und somit haben sich andere Mechanismen entwickelt, um in dieser rauen Umwelt erfolgreich zu überleben. Speziell Bäume haben bspw. optimierte Gestalten entwickelt, um einem Sturm zu trotzen¹ oder bilden nach dem Ausbruch von Kronenteilen Reiteration (ausgesprochen Re-Iterationen) aus, was mit Neuaustrieben zu übersetzen ist².

Entgegen dieser allgegenwärtigen Optimierungsprozesse, von Onkel Charles² allgemein als Selektion in die Wissenschaft eingeführt, gibt es Umstände bei denen Bäume versagen können und Schäden zum Nachteil von Menschen oder deren Eigentum eintreten können. Im Folgenden wird auf die Folgen eingegangen, die sich daraus für Baumeigentümer ableiten lassen.

Abb. 1: Die Vergänglichkeit von Bäumen

rechtliche Situation - ja das ist ebend wichtig!

Tritt ein Schaden ein, dann leiten sich Schadensersatzansprüche aus dem § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Der Paragraph besagt folgendes:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet“

Aus diesem Paragraphen wurden dann ab 1965 verschiedenste Urteile teilweise sich ergänzend aber auch sich wiedersprechend gefällt. Für die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen bedeutet das zunächst, dass der Baumeigentümer für einen verkehrssicheren Zustand seiner beblätterten bzw. benadelten Schützlinge zu sorgen hat und Personen- oder Sachschäden durch sie zu verhindern hat. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er stand- und bruchsicher ist sowie das Lichtraumprofil hergestellt ist.

Der Grundstein für das Ausmaß der Maßnahmen wurde am 21. Januar 1965 mit dem „Kastanienbaumurteil“ am BGH in Karlsruhe gelegt. Der Verkehrssicherungspflicht wird ausreichend begegnet, wenn die nach dem Stand der Erfahrung und Technik als geeignet und hinreichend erscheinenden Maßnahmen getroffen werden. Den möglicherweise entstehenden Gefahren wird also präventiv Rechnung getragen mit den Worten:

„die nach Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind.“

Einschränkend kommt hinzu, dass eine Straße immer noch mit naturgebundenen Gefahren versehen ist und das allgemeine Lebensrisiko nicht vollständig beseitigt werden kann. Gefahren sind damit in Kauf zu nehmen und eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht liegt nur dann vor, wenn Anzeichen, die allgemein für einen später eintretenden Schaden stehen, verkannt worden sind. Wie kann der Baumbesitzende nun mit Hilfe eines Baumkatasters rechtssicherheit herstellen?

Abb. 2: eine gesunde und ästhetische Lindengruppe

Sicher auch im Schadensfall aber wie?

Um der oben genannten Pflicht hinreichend nachzukommen ist es notwendig in regelmäßigen Abständen Baumkontrollen durchzuführen. Rechtlich wird im Urteil vom BGH aus dem Jahre 1965 gefordert, dass eine visuelle Kontrolle erfolgt. Auch wenn bei einigen Eigentümern spätestens nach dieser Erkenntnis je nach Gemüt stärker oder schwächer hervortretende Gesichtsadern deutlich werden und damit eine gewisses emotionale Aufgewühltheit einhergeht, ist die rechtliche Situation doch unumgänglich und das Problem bedarf einer Lösung.

Diese Baumkontrolle kann mit mit Zettel und Stift oder aber mit einem Baumkataster ermöglicht werden. Nun heißt dieser Blog-Artikel ja nicht umsonst Baumkataster. Das hat den Grund, dass mit einer digitalen Anwendung die Baumkontrolle wesentlich effizienter erfolgen kann. Des Weiteren kann der Aufwand und der Nutzen eines Baumkatasters optimal ausgeschöpft werden, wenn man damit nicht nur die Pflicht zur Verkehrssicherheit wahrnimmt sondern damit ein wirksames Baummanagement betreibt.

Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz, der dafür sorgen soll, dass Bäume von der Pflanzung bis zur Fällung zweckdienlich bewirtschaftet werden können, so dass bspw. mit vorausschauender Pflege, der Suche von neuen Pflanzstandorten mit Abfragen sowie der Beseitigung von Gefahren der gesamte Lebenszyklus von Bäumen abgedeckt wird, sprich von der Keimung bis zur Fällung alle nötigen Maßnahmen zur Herstellung für einen ästhetischen, gesunden und sicheren Baumbestand durchgeführt werden können.

Wenn Straßenbäume zweckdienlich bewirtschaftet werden und der oft zitierte „Grund drin ist“, kann mit Hilfe eines Baumkatasters zu minimalen Kosten ein Baumpflegezyklus aufgebaut werden, sodass das Ortsbild mit diesen tollen grünen Geschöpfen nachhaltig verbessert wird und unsere Umgebung lebenswert bleibt!

Interesse geweckt?

Was ist ein Baumkataster denn nun konkret?

Ein Baumkataster ist ein Register in dem alle im Eigentum eines Eigentümers stehenden Bäume eindeutig identifiziert sind und damit verwaltet werden, um in der Regel Baumkontrollen und die nachfolgendenden Maßnahmen durchzuführen.
  • Stellen Sie sich eine Karte vor auf denen Punkte sind.
  • Diese Punkte gehören nicht zu einem Dalmatiner sondern zu einer Karten-Software einem sog. GIS (Geoinformationssystem), die die Standorte der Bäume darstellt und noch vieles mehr.
  • Zu diesen Punkten gibt es eine Tabelle in der alle Informationen zu den Bäumen, wie:
    Durchmesser, Höhe, Baumart, usw. vermerkt sind.

Quellen:

¹ Mattheck, C., Bethge, K., Weber, K.: Die Körpersprache der Bäume , 1. Edition, 552, 2014

² Dujesiefken, D.: Überlebensstrategien einheimischer Baumarten Über die zweite Chance der Bäume

³ Darwin, C: The Origin of Species , John Murray, 1859

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