Das Mantra von Baumkontrollen:
Wer vorbeugt fällt nicht nach hinten.
Nachdem man weiß, welche Bäume einem gehören müssen nach dem BGH-Urteil aus dem Jahre 1965, wie im Beitrag Baumkataster ausführlich in der rechtlichen Situation beschrieben, die nach Stand der Erfahrung und Technik als geeignet und hinreichend erscheinenden Maßnahmen getroffen werden.
Das bedeutet, dass in in regelmäßigen Abständen visuelle terrestrische Kontrollen zum Erkennen und der Identifikation von möglichen Defektsymptomen durchgeführt werden müssen. Naturgebundene Gefahren existieren nach Ansicht des BGH’s trotzdem und eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nur dann vor, wenn Symptome übersehen worden sind oder falsch interpretiert worden sind sowie gar keine Baumkontrolle durchgeführt worden ist. In so einem Fall kann die Haftpflichtversicherung den Schadensausgleich verweigern, sodass der Eigentümer in die eigene Tasche greifen muss oder noch schlimmer im Falle eines Personenschadens sich vor Gericht in einem Strafprozess verantworten muss. Veranlasst der Eigentümer der Bäume regelmäßig Kontrollen entgeht er dem schuldhaften Verletzen der Verkehrssicherungspflicht.
Deshalb wer vorbeugt, fällt nicht nach hinten.

Was passiert bei einer Baumkontrolle?
Bei einer Baumkontrolle wird entschieden, ob ein Baum verkehrssicher ist. Unter Verkehrssicherheit versteht man in der Aboristik, dass ein Baum bruch- und standsicher ist, sowie das Lichtraumprofil nicht eingeschränkt ist. Von Standsicherheit spricht man, wenn ein Baum ausreichend im Boden verankert ist wohingegen man von einer gegebenen Bruchsicherheit spricht, wenn der Baum ausreichend wiederstandsfähig dem Bruch von Krone und Stamm gegenüber ist.
Maßgeblich ist bei der Durchführung von Baumkontrollen die FLL-Baumkontrollrichtlinie in ihrer aktuellen Version (2020). Diese wird von einem Regelwerks-Ausschuss erstellt und fasst bestehende Rechtsprechung zusammen in einem Praxisleitfaden. Unter anderem durch die Verwendung dieser Richtlinie zeichnet sich gute Aboristik aus, denn ihre Anwendung garantiert, dass im Schadensfall ein Regulation erfolgt. Die aktuelle Version beschreibt die Baumkontrolle als eine „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme ohne weitere Hilfsmittel“¹, durch die die Verkehrssicherheit des Baumes beurteilt wird. Falls der Baum nach der Überprüfung auf mögliche Defektsymptome sicher ist, wird der Baum nach einem festgelegten Regelkontrollintervall erneut kontrolliert. Ist der Baum nicht verkehrssicher müssen Maßnahmen folgen. Das könnte beispielsweise eine Totholzentfernung bei vielen toten Ästen in der Krone über 3 cm sein. Anschließend wird der Defekt durch eine baumpflegerische Maßnahme meist nach der ZTV-Baumpflege² beseitigt.
Das Regelkontrollintervall ergibt sich dabei aus dem Zustand des Baumes, der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs und der Altersphase des Baumes, wie die Abb. 2 zeigt. Ist dieses festgelegt, kann Baumpflege im Sinne eines Zyklus erfolgen – der Zyklus der Baumpflege beginnt.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Da Bäume und das dazugehörige Baumumfeld sehr verschieden sind, ergeben sich stark einzelfallabhängige Preise. Dieser wird bei der visuellen Baumkontrolle im Sinne einer Regelkontrolle von einer Vielzahl von Einflussfaktoren beeinflusst, wie beispielsweise aus der Entfernung zum Firmensitz, dem Alter der Bäume oder auch der potentiellen Gefährdung durch die Bäume oder der Menge, der zu kontrollierende Bäume. Deshalb ergeben sich für jede Situation unterschiedliche Preise, die bei unterschiedlichen Situationen schwer miteinander vergleichbar sind. Wenn Sie über eine Baumkontrolle nachdenken sollten, dann beschreiben bitte die Situation vor Ort so genau wie möglich, sodass ein treffendes Angebot kalkuliert werden kann. Im Falle eines größeren Baumbestandes (> 50 Stück) ist es meist sinnvoll sich auch über die Erstellung eines Baumkatasters zu verständigen, weil es die wiederkehrenden Regelkontrollen erleichtert und damit auch Kosten spart.
Quellen:
¹Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL): Baumkontrollrichtlinien, Richtlinien für Baumkontrollen zu Überprüfung der Verkehrssicherheit, 3. Ausgabe, 2020
²Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL): ZTV – Baumpflege, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, 6. Ausgabe, 2017
Da ich jetzt einen Garten habe, beschäftige ich mich auch mit Baumpflege. Ich wusste nicht, dass auf nicht privaten Grundstücken in regelmäßigen Abständen visuelle terrestrische Kontrollen zum Erkennen und der Identifikation von möglichen Defektsymptomen durchgeführt werden müssen. Das ist allerdings gut für die Sicherheit.
Hallo Frau Mühlich,
Schön zu sehen, dass Ihnen der Beitrag zu gefallen scheint.
Als Ergänzung ist dabei jedoch zu sagen, dass im Schadensfall die richterliche Rechtsprechung vor allem große Baumbesitzer in die Pflicht nimmt, wenn es um die Notwendigkeit eines Baumkontrolleurs geht. Bei Kommunen oder privaten Eigentümern mit vielen Bäumen (bspw. einer Wohnungsgenossenschaft) geht man davon aus, dass diese qualifiziertes Personal einstellen oder beauftragen können um den Gefahren hinreichend vorzubeugen. Bei einem Hauseigentümern oder auch Kleingarteneigentümern ist das schon schwieriger flächendeckend umzusetzen dennoch gibt es Sicherheit für einen selber aber auch für andere.
Interessant zu wissen, inwiefern sich die Kosten zusammensetzen. Mein Opa möchte zwei Bäume auf seinem Grundstück kontrollieren lassen. Hoffentlich finden wir bis zum Ende der Woche einen Ansprechpartner, der für Baumkontrollen zuständig ist.
Danke für Ihren Kommentar.
In der Regel werden Bäume in solch geringen Umfängen im Zeitlohn (ca. 65 bis 80 € / h netto + 19 MwSt.) kontrolliert sowie eine Betrag für die An-/Abfahrt.
Wenn Sie eine Kontrolle beauftragen sollten, achten Sie unbedingt auf eine rechtssichere Dokumentationsform als Kontrollergebnis für sie (bspw. schreibgeschützte PDF oder ähnliches). Das Dokument sollte darüber hinaus Informationen zum Namen des Kontrolleurs, des Kontrolldatums und der festgestellten Symptome erhalten. Im Falle eines Schadens können Sie sich auf die Ergebnisse des beauftragten Kontrolleurs berufen und sind damit haftungsrechtlich abgesichert.