Tag Archives: FLL-Baumkontrollrichtlinie

Das Mantra von Baumkontrollen: Wer vorbeugt fällt nicht nach hinten. Nachdem man weiß, welche Bäume einem gehören müssen nach dem BGH-Urteil aus dem Jahre 1965, wie im Beitrag Baumkataster ausführlich in der rechtlichen Situation beschrieben, die nach Stand der Erfahrung und Technik als geeignet und hinreichend erscheinenden Maßnahmen getroffen werden.…

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